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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Der Bart muss weg! | 74 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8B., Köln / NRW | 827153 | ||
Datum | 31.01.2017 18:36 MSG-Nr: [ 827153 ] | 8606 x gelesen | ||
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Hallo, aber wird sind nicht beim Militär, somit gelten für FW andere Regelungen z.B. das autonome Recht der Unfallversicherungsträger. Es ist unmissverständlich beschrieben, z.B. hier: Infoblätter FUK Nord auf Seite 4: Wie Untersuchungen gezeigt haben, tritt sogar schon eine meßbare Veränderung der Leckagewerte zwischen frisch rasierten Feuerwehrangehörigen und denen mit einem 12StundenBart ein. Der Artikel beschreibt so wunderbar die Situation: Die Frage, ob Atemschutzgeräteträger einen Bart tragen dürfen, ist fast schon so alt wie der schwere Atemschutz bei den Feuerwehren. Ist jenen Beteiligten eigentlich bewusst, dass im Falle eines Unfalls genau vorgenannte Versicherungsträger prüfen MÜSSEN (SGB VII) ob die PSA auch korrekt getragen wurde? Die Frage vor Gericht ist später: "... obwohl Sie doch wussten das Herr Florian Brenzlig durch den Bart hätte keinen Atemschutz tragen darf haben Sie dies nicht verhindert ... Sie haben dies sogar nicht gefordert! .... dies erfüllt den Tatbestand des Vorsatz ... " Wenn Bart, dann nicht tauglich - fertig! Selbst wenn´s wäre: "Keine Haare im Bereich der Dichtlinien" Leiht euch doch mal ein PortaCount für einen Dienstabend und schaut mal wie die Leckageraten sind - ihr werdet überrascht sein. Grüße Olli | ||||
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