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Thema | Keine vollständige Rettungshelfergleichstellung in Bayern | 17 Beiträge | ||
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 827169 | ||
Datum | 01.02.2017 12:33 MSG-Nr: [ 827169 ] | 1201 x gelesen | ||
Servus, Geschrieben von Stefan D. Ziel dieser Eingabe wäre gewesen alle Alarmeinsätze, die von der ILS kommen "Gleichzustellen". spätestens beim Thema "Helfer vor Ort / First Responder" gäbe es dann aber wieder die Ungleichbehandlung. Denn im Feuerwehrbereich umfasst der Freistellungsanspruch eben nicht diesen Bereich, weil es eine freiwillige Aufgabe ist! Geschrieben von Stefan D. Andere Tätigkeiten wie Sicherheitsabstellungen, Sanitätsdienste... waren nie Ziel dieser Helferfreistellung. Ist das auch allen BRK-Bereitschaften und Wasserwachts-Ortsgruppen wirklich so klar? Ich kenne die Diskussion auch aus dem BRK-Bereich, das Ganze wird dort aber auch sehr unterschiedlich interpretiert. Gruß Markus | ||||
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