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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehr(Förder)vereine, e.V. / n.e.V. WAR: Feuerwehrvereine/Förderve | 4 Beiträge | ||
Autor | Katj8a R8., Köln / NRW | 827232 | ||
Datum | 02.02.2017 23:36 MSG-Nr: [ 827232 ] | 714 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Darre H. Beim eingetragenen Verein haftet der Verein als juristische Person. Der Vorstand haftet nicht persönlich. Nicht ganz korrekt, die persönliche Haftung des Vorstands ist bei Fehlverhalten durchaus möglich, § 31 BGB ff. Geschrieben von Darre H. Beim nicht eingetragenen Verein kommt auch die persönliche Haftung der für den Verein handelnden Personen in Betracht. Nicht nur der handelnden, sonst evtl. auch aller Vereinsmitglieder, als Gesamtschuldner mit ihrem Privatvermögen, da ist die Rechtsprechung zwar eng gefasst, aber das ganze ist nicht völlig ausgeschlossen. Daher ist das hier Geschrieben von Darre H. Es wird im allgemeinen tendeziell die Eintragung empfohlen. der sicherere Weg, der m.E. in jedem Fall gegangen werden sollte. Die Kosten sind sehr überschaubar, aus meiner Erinnerung ca. 50 Notar und das gleiche nochmal beim Vereinsregister. Dazu eine passende Haftpflichtversicherung und man kann sehr viel abdecken. Vorsätzliche Straftaten wie Diebstahl der Vereinkasse, Untreue etc. natürlich nicht, aber das dann eine persönliche Haftung erfolgt ist ja nun völlig normal. Empfehlen kann ich zu der ganzen Thematik diesen Link Gruß Katja "Wenn ein Deutscher hinfällt, dann steht er nicht auf, sondern blickt sich um, wen er verklagen kann." Kurt Tucholsky Vorstehendes ist lediglich meine eigene Meinung und keine rechtliche Empfehlung o.ä.! | ||||
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