1. Medizinische Task Force (BBK)
2. Mannschaftstransportfahrzeug
Geschrieben von Ralf H. Wem soll das Gerät den dann gehören? Einen Verein gibt es nicht und die Feuerwehr ist keine juristische Person, kann also auch kein Eigentum an irgendwas haben. Oder liege ich da völlig verkehrt?
Richtig.
Mögliche Optionen sind:
Die beschafften Gegenstände
1. werden Eigentum der Gemeinde. Das wäre wohl das sinnvollste, hängt aber davon ab, ob die Spender gerade der Gemeinde das Eigentum verschaffen wollten
2.werden Eigentum einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts bestehend aus den Kameraden der Feuerwehr. Unmöglich ist das nicht, denn die Rechtsprechung ist schnell dabei, GbRs anzunehmen, schon eine Fahrgemeinschaft an der Autobahn ist eine solche, auch eine Tippgemeinschaft von Lottospielern. Das wäre aber richtig unangenehm, denn dann würden die Kameraden mit ihrem Privatvermögen für eventuelle Schäden aus der Benutzung, fehlerhaften Wartung usw. haften
3. bleiben im Eigentum der Schenker, weil es denjenigen, dem man das Eigentum verschaffen wollte, gar nicht gibt "die Feuerwehr".
Lebensah dürfte Variante 1 sein - und damit die Antwort von Ralf - aber ich würde das dringend auf sicheren Boden stellen und den Schenkern erklären, dass sie der Gemeinde etwas schenken. Und mit dem Bürgermeister oder dem zuständigen Amt 37/Ordnungsamt/etc. würde ich dringend klären, ob man denn als Ortswehrführer überhaupt solche Geschenke annehmen darf.
Denn nicht alles, was eine Gemeinde geschenkt bekommt, will sie auch...
Feuerwehrverein ist übrigens nicht immer die beste Lösung, denn ich möchte nachher bei einem Unfall nicht auseinandernehmen müssen, ob nun der MTF (oder was auch immer beschafft wurde), dem Verein oder der Gemeinde gehörte und wie die Haftung zwischen beiden ist. Zumindest alles, was irgendwie für den Einsatz gedacht ist, sollte der Gemeinde gehören.
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