Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | neue Alarmierungsbekanntmachung für Bayern | 14 Beiträge |
Autor | Mark8us 8R., Höhenrain / Bayern | 827354 |
Datum | 06.02.2017 17:24 MSG-Nr: [ 827354 ] | 2905 x gelesen |
Ich versuch's zumindest:
Geschrieben von Jürgen M.
kann mir als Nicht-Bajuware ein Bajuware das mit der Zonenplanung erklären?
das Gemeindegebiet (mit all seinen Ortsteilen, Weilern etc.) wird je nach örtlicher Gegebenheit in verschiedene Bereiche (= Zonen) eingeteilt. Da wir in Bayern je Gemeinde i.d.R. mehrere eigenständige Feuerwehren haben, haben diese Zonen also
1. verschiedene örtlich zuständige Einheiten (= zuständige Ortsfeuerwehr)
2. je nach Lage und Entfernung verschiedene unterstützende Einheiten (= Nachbarfeuerwehren)
Jede dieser Zonen ist über eine Karte klar definiert, so dass es keine weißen Flecken gibt und das gesamte Gemeinde-/ Kreisgebiet somit beplant ist. Kann der Disponent also ausnahmsweise nicht über eine Adresse alarmieren lassen, sondern muss sich vom Meldenden erklären lassen, wo er sich befindet ("etwa 2 km auf der X-Straße nach Y-Stadt in Richtung Z-Stadt, direkt an der Waldgrenze"), kann er dort in der Karte quasi eine Stecknadel einpinnen, auf deren Standort bezogen der Einsatzleitrechner dann die Kräfte alarmiert.
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