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1. Alarm- und Ausrückeordnung
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVersicherung will Einsatz nicht voll bezahlen    # 12 Beiträge
AutorJörn8 V.8, Grafrath / Bayern827398
Datum07.02.2017 12:29      MSG-Nr: [ 827398 ]2739 x gelesen

Zitat aus dem Artikel:

Auch er aber halte die generelle Situation, sich bei Einsätzen für eine gewisse Mannstärke rechtfertigen zu müssen, für misslich: Es kann sein, dass ich euch zukünftig nach dem Eintreffen am Unfallort gleich wieder nach Hause schicken muss, sagte er zu den Feuerwehrkameraden.

Wenn es denn so weit kommt, und es auch öfter vorkommt das alarmierte Kräfte wieder nach Hause geschickt werden müssen weil man den Wünschen der Versicherung folge leisten muss, dann muss man die Alarm- und Ausrückeordnung überdenken und ggf. neu fassen.

Denn wenn Kräfte zu oft wieder weggeschickt werden, dann kommen sie irgendwann nicht mehr. Wer verlässt schon gerne seinen Arbeitsplatz für fünf oder zehn Minuten nur um anschließend seinem Chef erklären zu müssen das sein Einsatz nicht notwendig war.


Das ist doch Quatsch. Natürlich kommt es in aller Regelmäßigkeit vor, gerade bei den etwas spektakuläreren Stichworten/Einsätzen, dass ich mehr Einsatzkräfte an der Einsatzstelle habe, als ich effektiv benötige. Heimgeschickt wird dann, wenn es eine stabile Lage gibt und absehbar ist, dass die Kräfte nicht mehr benötigt werden. Das Argument "... aber die Versicherung..." ist doch völlig an den Haaren herbeigezogen.

Das Spannungsfeld ist doch meist ein ganz anderes:

a) Es werden Kostenbescheide ohne rechtssichere Gebührenverordnung verschickt.
b) Sofern eine Gebührenordnung existiert, sind die kalkulierten Gebühren in vielen Fällen nicht nachvollziehbar und somit auch anfechtbar.
c) Ich kann nicht pauschal einfach alles abrechnen, was mal an der Est an Gerät & und Personal erschienen ist, da gehört schon eine gewisse Verhältnismäßigkeit dazu. Und solange es keine eindeutigen (sic!) Richtlinien gibt, an welchen man sich orientieren kann, wird eine Versicherung versuchen dass über den Rechtsweg zu klären sofern es für sie wirtschaftlich ist.

Aus der Praxis: Saubere Gebührenverordnung (in Bayern, siehe "Muster für Aufwendungs- & Kostenersatz) mit Kalkulationstabelle, Abrechnung gemäß AAO welche sich durch das Schadbild/Stichwort vor Ort ergibt. Damit hats bei uns bis dato keine Probleme mit Versicherungen gegeben.

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Geändert von Jörn V. [07.02.17 12:30] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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 07.02.2017 11:52 Jürg7en 7M., Weinstadt
 07.02.2017 12:08 Jako7b T7., Bischheim
 07.02.2017 12:27 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 07.02.2017 12:29 Jörn7 V.7, Grafrath  
 08.02.2017 17:48 Manf7red7 K.7, Löwenstein
 09.02.2017 11:20 Jörn7 V.7, Grafrath
 10.02.2017 19:35 Manf7red7 K.7, Löwenstein
 07.02.2017 12:39 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 07.02.2017 12:50 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
 07.02.2017 13:20 Hein7er 7M., Uplengen
 07.02.2017 13:41 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein  
 08.02.2017 17:35 Manf7red7 K.7, Löwenstein

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