Hallo,
mal aus "fachfremder" Sicht (THW):
a) Die Verhältnismäßigkeit einzelner Maßnahmen muss selbstverständlich immer gegeben sein und kann NATÜRLICH auch durchaus hinterfragt werden (ggf. auch berechtigter Weise)
b) Jede Gebührensatzung bzw. vergleichbare Vorschriften müssen nachvollziehbar sein UND die tatsächlichen Kosten abbilden - da hat das THW auch schonmal ordentlich "Lehrgeld" für gezahlt und ist vor Gericht so abgewatscht worden, dass die gesamten Rechtsvorschriften und Kostenberechnungen (ja das verwaltungsrechtlich nicht ganz sauber, aber verständlicher) völlig neu gefasst wurden
c) Auch wenn's schwer fällt: Solche Sachen können, dürfen und werden dann auch gelegentlich gerichtlich überprüft - das richtet sich nicht gegen das Ehrenamt, sondern den Träger (Bund, Land, Kommune), der die entsprechenden Vorschriften produziert hat
So long
Heiner
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