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Technisches Hilfswerk
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaVersicherung will Einsatz nicht voll bezahlen12 Beiträge
AutorHein8er 8M., Uplengen / Nds827403
Datum07.02.2017 13:20      MSG-Nr: [ 827403 ]2307 x gelesen

Hallo,

mal aus "fachfremder" Sicht (THW):

a) Die Verhältnismäßigkeit einzelner Maßnahmen muss selbstverständlich immer gegeben sein und kann NATÜRLICH auch durchaus hinterfragt werden (ggf. auch berechtigter Weise)

b) Jede Gebührensatzung bzw. vergleichbare Vorschriften müssen nachvollziehbar sein UND die tatsächlichen Kosten abbilden - da hat das THW auch schonmal ordentlich "Lehrgeld" für gezahlt und ist vor Gericht so abgewatscht worden, dass die gesamten Rechtsvorschriften und Kostenberechnungen (ja das verwaltungsrechtlich nicht ganz sauber, aber verständlicher) völlig neu gefasst wurden

c) Auch wenn's schwer fällt: Solche Sachen können, dürfen und werden dann auch gelegentlich gerichtlich überprüft - das richtet sich nicht gegen das Ehrenamt, sondern den Träger (Bund, Land, Kommune), der die entsprechenden Vorschriften produziert hat

So long

Heiner

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 07.02.2017 11:52 Jürg7en 7M., Weinstadt
 07.02.2017 12:08 Jako7b T7., Bischheim
 07.02.2017 12:27 Henn7ing7 K.7, Dortmund
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 08.02.2017 17:48 Manf7red7 K.7, Löwenstein
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