2015 wurden die Regelungen zum Kostenersatz im FwG BaWü geändert, Anfang 2016 wurde durch das Innenministerium eine Rechtsverordnung erlassen, mit der pauschale Stundensätze für die Fahrzeuge festgelegt wurden. Ich sehe darin eine deutliche Vereinfachung für die Verwaltungen, rechtssicher und ohne großen Aufwand angemessenen Kostenersatz geltend zu machen, gerade im Hinblick auf den unsäglichen Taschenrechnerfetischismus den Wir-machens-einfach-RLP in dieser Sache auslebt.
Wie sind die Erfahrungen in BaWü mit der Neuregelung? Gibt/gab es kritische Stimmen zur Rechtssicherheit der dortigen Neuregelung, sowohl zur vereinfachten Rechnung des § 34 Abs. 7 wie auch zum Erlass der VoKeFw?
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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