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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Alarmierung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes | 17 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 827763 | ||
Datum | 20.02.2017 21:09 MSG-Nr: [ 827763 ] | 1613 x gelesen | ||
Geschrieben von Jörg E. J. aber auch umgekehrt eine als Notruf eingehende Meldung aufgrund der Abfrage verwiesen wurde an den ÄB. Hierdurch wurde der Einsatz des falschen Mittels weitgehend vermieden und letztendlich auch einer Überlastung der KH-Notaufnahmen wirksam begegnet, da die Bevölkerung des gesamten Landkreises wusste, dass sie über die Rufnummern der Leitstelle die passende Hilfe bekommen. In Baden-Württemberg übernehmen alle Integrierten Leitstellen die Vermittlung des kassenärztlichen Notdienstes. Dazu gibt es seit ca. zwei Jahren eine Vereinbarung mit zwischen KV und DRK. Gruß, Stefan | ||||
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