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Rubrik | Rettungsdienst | zurück | ||
Thema | Alarmierung des ärztlichen Bereitschaftsdienstes | 17 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8H., Karlsruhe / BW | 827798 | ||
Datum | 22.02.2017 09:46 MSG-Nr: [ 827798 ] | 896 x gelesen | ||
Geschrieben von Daniel H. Wohl eher eine Funktion zusätzlich. Das sind dann mehrere Stellen um diese auch 24/7 besetzen zu können. Ja klar. Eine Funktion WE/Nacht ergibt knapp 4 VZÄ, wenn die KOllegen nichts anderes machen. Ich gehe aber davon aus, dass eine gewisse Mehrarbeit auch in der Leitstelle Berlin möglich ist, in Summe durch den ärztlichen Bereitschaftsdienst eher 3 Stellen (VZÄ) zusätzlich erforderlich werden. Ganz umsonst ist es also nicht zu haben. In dem Zusammenhang wäre auch interessant, wie das DRK das hier in BaWü geregelt hat. Da die Personaldecke eh geringer ist als in anderen Bundesländern, dürfte auch kaum Luft für eine zusätzliche Aufgabe dagewesen sein. Gruß, Stefan | ||||
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