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Bürgerliches Gesetzbuch
RubrikFeuerwehr + Internet zurück
ThemaSpam-Mail von der Partyband Klangkarat    # 11 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg827859
Datum24.02.2017 12:39      MSG-Nr: [ 827859 ]1957 x gelesen

hallo,

es freut mich das mein Hinweis auf die rechtswidrige eMail-Werbung der Partyband Klangkarat so eine Aufmerksamkeit findet ;-)

Geschrieben von Kurt A.Ich frage mich womit Gott Sie gestraft haben muss, dass Sie sich über eine Email so grämen müssen!
Mein Beitrag hier im Forum ist keine Hetz-Kampagne sondern einfach nur ein Hinweis an Feuerwehren die ev. auch von dieser belästigenden Werbung betroffen waren.

Leider passiert es immer wieder das Firmen o.Ä. sich auf Webseiten von Feuerwehren bedienen und die dort gesammelten Daten illegal für Werbezwecke verwenden.

Da das Feuerwehr-Forum seit 1999 eine Plattform u.A. für den Erfahrungsaustausch von Feuerwehren untereinander ist passt mein Hinweis hier sehr gut rein.

Geschrieben von Kurt A.Offenbar wollte sich die Band nur bei den Feuerwehren vorstellen/ bewerben.
Bei uns in der Gegend organisieren wir häufig zusammen mit den Feuerwehren diverse Feste: Faschingsball, Sommerfest,...

Dann muss man dies halt mit den Mitteln tun die erlaubt sind. Und da gehören Spam-Mails nicht dazu.

Geschrieben von Kurt A.Außerdem ist mir nicht klar, welche Kosten oder sonstigen Störungen durch eine Email bei Ihnen verursacht werden.

dazu zitiere ich aus einen Schreiben eines Anwalts an eine andere Firma die mit einer anderen Spam-Mails negativ aufgefallen ist:

... Werbung per elektronischer Nachricht (hierzu zahlen E-Mails, SMS, Forennachrichten u. a.) ohne ausdruckliche vorherige Einwilligung des Empfangers ist gem. §§ 3, 7 I, II 3 UWG wegen unzumutbarer Belastigung unlauter und damit unzulassig. Besteht wie hier kein Wettbewerbsverhaltnis, hat die belastigte Person einen Unterlassungsanspruch gem. §§ 1004, 823 I BGB in Verbindung mit dem allgemeinen Personlichkeitsrecht gegenuber allen Personen, die die Rechtsverletzung veranlasst haben. ...
Geschrieben von Kurt A.Ich würde mich schämen hätte ich Ihren Beitrag verfasst und würde junge, talentierte Künstler derartig schädigen wollen.
tue ich ich aber nicht ;-)

Geschrieben von Kurt A.Ich hoffe deshalb sehr, dass man wegen dieses Beitrages rechtlich gegen Sie vorgeht und werde dies als Tip auch weitergeben.
auf welcher Grundlage?

Ich kenne Leute die sind auch mal wg. Forenbeiträge hier im Feuerwehr-Forum juristisch gegen mich vorgegangen sind. Die sind alle auf die Schnauze gefallen.

MkG
Jürgen Mayer


PS: ist Ihnen die Bedeutung des Begriffs Streisand-Effekt bekannt?

MkG Jürgen Mayer, Weinstadt

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Geändert von Jürgen M. [24.02.17 12:51] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar =

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 11.01.2017 13:28 Jürg7en 7M., Weinstadt
 24.02.2017 12:10 Kurt7 A.7, Bad Hersfeld  
 24.02.2017 12:35 Sasc7ha 7E., Baiersbronn  
 24.02.2017 12:39 Jürg7en 7M., Weinstadt  
 24.02.2017 12:46 Ulri7ch 7W., Bad Hersfeld
 24.02.2017 12:47 Jürg7en 7M., Weinstadt
 24.02.2017 19:12 Volk7er 7C., Trier
 27.02.2017 12:10 Jürg7en 7M., Weinstadt
 23.03.2017 15:25 Jürg7en 7M., Weinstadt
 23.03.2017 16:52 Jörn7 V.7, Grafrath

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