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Landesfeuerwehrverband
DIN Deutsches Institut für Normung e. V.
Rubrikvorbeug. Brandschutz zurück
ThemaFeuerwehreinfahrt Poller gesichert.6 Beiträge
AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)828145
Datum06.03.2017 14:05      MSG-Nr: [ 828145 ]1714 x gelesen

Hallo,
die Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr sind auch in Niedersachsen eingeführte technische Baubestimmung.
Nachdem diese nur angeben
Geschrieben von Richtlinien über Flächen für die Feuerwehr 7 Sperrvorrichtungen
Sperrvorrichtungen (Sperrbalken, Ketten, Sperrpfosten) sind in Zu- und Durchfahrten zulässige, wenn sie von der Feuerwehr geöffnet werden können

sind übliche Maßnahmen wie Bügelschlösser, Dreikant oder Sechskant zulässig. Ich weiß nicht, ob Euer LFV was ähnliches hat, wir haben die Sperrrmöglichkeiten in einer Fachempfehlung dargestellt.
Die Bügelschlösser sind manchmal die bessere Wahl, wenn die Dreikants inflationär werden. Die kann sich jeder für etwas Geld im Netz bestellen, und wer die Feuerwehrflächen dann für irgendwelche Arbeiten/Transporte nutzt, ist bald nicht mehr kontrollierbar.
Öffnungsmöglichkeiten außer dem Bolzenschneider gibt es für das Bügelschloss gar viele, jeder, der gedient hat, hat sicher schon mal sein Spindschloss mit Helm und Klappspaten geöffnet.

Geschrieben von Achim A.Warum keine umklappbaren Pfosten? Damit wäre zumindest der Pfostenschwund geregelt. Zu beachten wäre allerdings ob sich die Pfosten im Einbiegeradius nach DIN 14090 befinden. Das würde nämlich die Gefahr des Verkeilens, z.B. zwischen der Zwillingsbereifung der Hinterachse, mit sich bringen.
Danke für den Hinweis, hatte ich so bisher nicht im Kopf.

Grüßla,
FP

Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

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 06.03.2017 14:05 Fran7z-P7ete7r L7., Hilpoltstein
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