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Rubrik | vorbeug. Brandschutz | zurück | ||
Thema | Feuerwehreinfahrt Poller gesichert. | 6 Beiträge | ||
Autor | Marc8o S8., Niederneisen / | 828146 | ||
Datum | 06.03.2017 14:20 MSG-Nr: [ 828146 ] | 1747 x gelesen | ||
Feuerwehrzufahrten und Flächen für die Feuerwehr sind Bestandteil einer Baugenehmigung. Zuständig bei Verstößen gegen Baurecht: Die Untere Bauaufsicht (ganz grob: meist Kreisverwaltung, Stadtverwaltung). Diese wird in feuerwehrtechnsichen Dingen beraten durch den Vorbeugenden Brandschutz (Kreisverwaltung; Stadtverwaltung; wenn Berufsfeuerwehr dann dort als Teil der Stadtverwaltung). Behörde zum Anordnen und Sanktionieren: Die Untere Bauaufsicht. Grüße Marco | ||||
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