Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Rettungsdienst abbestellen | 22 Beiträge |
Autor | Chri8sto8ph 8R., Berching / Bayern | 828298 |
Datum | 12.03.2017 19:38 MSG-Nr: [ 828298 ] | 1863 x gelesen |
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Einsatzleiter
Rettungssanitäter, 520h Ausbildung;
Die Ausbildung richtet sich nach den „Grundsätzen zur Ausbildung des Personals im Rettungsdienst“ des Bund-Länderausschusses „Rettungswesen“ vom 20. September 1977
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Einsatzleiter
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Moin,
Geschrieben von Thomas M.RS mit seiner Ausbildung die Information/Empfehlung eine weiteren RTW Anfahrt aussprechen darf
wie du selber sagst, es ist eine Empfehlung!
Ob sich der EL Fw den Schuh anzieht und dem FüAss das als Rückmeldung an die Lst weitergeben lässt, ist seine Entscheidung!
Geschrieben von Thomas M.Das kann der RS gar nicht beurteilen
beurteilen kann er es uU wohl
Geschrieben von Thomas M.das MUSS die RTW Besatzung machen
Da es sich auch um einen Rettungsdiensteinsatz nach BayRDG handelt, hat er prinzipiell recht
Ob das, wie ich oben mit meinem Beispiel versucht hab zu erläutern, sinnvoll ist, steht halt nich zur Debatte
Was macht der EL Fw, wenn der Patient sogar aktiv verweigert, dass er einen RTW will!?
Dies alles ist meine Meinung!
Wer mit mir darüber reden möchte, kann das gerne mit MIR tun!
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