Rubrik | Rettungsdienst |
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Thema | Rettungsdienst abbestellen | 22 Beiträge |
Autor | Mart8in 8D., Dinslaken / | 828340 |
Datum | 13.03.2017 19:52 MSG-Nr: [ 828340 ] | 890 x gelesen |
Einsatzleiter
Rettungsdienst
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Rettungstransportwagen
(Altfahrzeuge nach DIN 75080, heute nach DIN EN 1789 Typ C)
Umfangreiche medizinische Ausstattung.
Zum Transport von Notfallpatienten vorgesehen gemäß RettG NW.
Notarztwagen
RTW der zusätzlich mit einem Notarzt besetzt ist.
Rettungsdienst
Hallo Felix,
nicht böse sein, aber bei dem Satz Geschrieben von Felix H.Aber: Besser einmal zu viel geguckt als einmal zu wenig! bekomme ich in der letzten Zeit immer mehr Ausschlag.
Für mich scheint es so, dass man mit diesem Satz immer öfter versucht die Verantwortung auf andere abzuwälzen. Und das ist ja hier, mal ganz grob und böse betrachtet, genau so der Fall:
Der EL Feuerwehr möchte gerne die Verantwortung für den Patienten auf den RD übertragen. Es könnte ja sein, dass der Patient am Ende doch wegdöst und man ist dann Schuld, weil man nicht hat gucken lassen.
Das mag sicherlich der Trend der Gesellschaft zu sein. Ich kann dem aber nix abgewinnen.
Wenn ein RS/RA aus meiner Truppe mir mitteilt, dass der RTW nicht erforderlich ist, dann vertraue ich ihm und trage diese Entscheidung. Anders herum würde ich auf dessen Empfehlung ja auch einen RTW oder NAW anfordern, selbst wenn ich diese Einschätzung auch auf Grund fehlendes Sachverstand im RD nicht teilen würde.
Gruß
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