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Thema | Drohnenpilot gefährdet mit verbotenem Überflug über die Einsatzstelle die Einsatzkräfte | 50 Beiträge |
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 828390 |
Datum | 14.03.2017 18:28 MSG-Nr: [ 828390 ] | 5515 x gelesen |
Guten Tag
wie schon hier in den News gemeldet " Feuerwehrverband begrüßt Drohnenverordnung " ist jetzt Gaffen über Einsatzstellen verboten:
Die Verordnung regelt auch, wo der Betrieb von unbemannten Luftfahrtsystemen und Flugmodellen verboten ist: Der Betrieb [] ist verboten [] über und in einem seitlichen Abstand von 100 Metern von Menschenansammlungen, Unglücksorten,Katastrophengebieten und anderen Einsatzorten von Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben []. (§ 21b (2)) Auch hier sind die Feuerwehren explizit ausgenommen. Dies ermöglicht zum einen, den Luftraum für die Einsatzerkundung frei zu halten, zum anderen wird das Gaffen aus der Luft verboten, bewertet Oschmann.
Schon löblich, wie setzt man das Verbot an Einsatzstellen durch ?
Gruß aus der Kurpfalz
Bernhard
" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"
(Heinrich Heine)
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