Wenn ich diesen Beitrag mir ansehe, dann fallen mir zwei Stichworte ein:
1) erschreckende Naivität auf Seiten mancher Eigentümer
2) Ängstlicher Übereifer auch behördlicherseits, weil man nicht zur Verantwortung gezogen werden will, weil man etwas vergessen haben könnte. Und natürlich auch bisweilen eine "Geschäftsidee"
Zu1)
"Es hat doch bisher noch nie gebrannt" reichlich naiv und spätetstens durch das Urteil vom OVG Münster 1987 AZ 10 A 363/86 vom 11.12.1987 obsolet "..beweist nicht das keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen einen Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet warden muss..."
Bei den Interviewpartnern (Kritikerseite) war festzustellen, dass sie nicht nur beim Brandschutz Defizite haben, auch die elementaren Pflichten die ihnen aus dem Bereich Arbeitschutz obliegen dürften dort unbekannt sein.
Da gibt es eine Reihe von Organisationspflichten, die gelten nunmal auch, wenn man aus eigenem Verschulden /Naivität (!) sich nicht kundig gemacht hat. Und der erste "Kläger"aus dem Beitrag sollte sich mal Bilder von Treppenhäusern ansehen in denen es gebrannt hat. Ich sage mal brennende Kinderwägen in Treppenhäusern a la Berlin. Denn zu Brandlasten kommen auch Brandursachen - sei es aus Leichtsinn, techn. Defekten oder aus Vorsatz.
Und so manches alte Hotel ist in seiner Bausbustanz so alt , dass es heute auch garnicht mehr genehmigungsfähig ware. Ein Recht auf bequemen (und billigen) Bestandschutz zu Lasten der Sicherheit darf es nicht geben, um das Desinteresse und Ignoranz einiger Betreiber nicht noch zu honorieren (zu wettbewerbsverzerrenden Lasten der Betreiber, die sich um das Thema gekümmert haben). Und zum Thema Hotelbrand verweise ich mal als Beispiel auf den Brand im Schloß Elmau....Der konnte sich auch nur so entwickeln, weil der VB von Seiten des Betreibers/Eigners nun nicht gerade auf der Höhe der Zeit war.
Jammern tun nur diejenigen Betreiber, die lange Zeit nichts investiert haben, das Thema ignoriert haben und nun ungeschoren davon kommen wollen....
Und das man in einer Gesellschaft aus Schaden klug geworden ist und entsprechend heute andere Bauvorschriften als vor 600 Jahren hat ist ja wohl kein Nachteil. Ich würde gerne den aufgebrachten Senior in seinem uralten Hotel mal mit der Nebelmaschine die Gänge verqualmen und ihm dann Mund zukleben, Klammer auf die Nase (also definitiv Atem angehalten) und dann mal den aus seiner Sicht doch ausreichenden Rettungsweg entlang flüchten lassen.... dann hätten sich seine aus meiner Sicht dümmlichen Einlassungen erledigt....
Nur, wenn man die Hinttergrunde nicht pausibel dalegen kann, dann erleben wir solche Reaktionen.
Zu 2)
Ja, es gibt auch Übertreibungen. Entweder aus Unsicherheit was zu tuen ist (und dann wird "sicherheisthalber" überzogen) oder weil man ein "Geschäft" wittert. Da sind durchaus auch Herstellerinteressen mit im Spiel. So z.B. bei der Lebenszeitbegrenzung der Handfeuerlsöcher wegen der Überbetonung der Druckbehälterthematik. Der WFV hat mal die ältesten Handfeuerlöscher in den Mitgliedbetrieben gesucht und prüfen lassen - in keinem Fall wäre eine Verschrottung wegen der Druckbehälterfrage technisch begründet gewesen.
Ja und die Trinwasserverordnung und damit die Trennung der Löschwasserversorgung vom reinen Trinkwasser hätten wir heute auch nicht so auf's Auge gedrückt bekommen, wenn wir nicht Anlässe gehabt hätten, die uns einige Saubären eingebrockt hatten. (Ich habe da ein Bild vom Zustand einer Wandhydrantenanlage vor Augen... nein, Kollege A. es war nicht hier aus Erlangen :-) ) Über das Thema Wandhydranten kann man besonders intensiv streiten. Ich würde in manchen Fällen auf trockene Systeme umbauen, in die im Einsatzfall von der Feuerwehr eingespeist wird....
Herr schmeiß' Hirn vom Himmel! (auf beiden Seiten)
..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund...
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Geändert von Volker L. [17.03.17 15:07] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = |