Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Vorbeugender Brandschutz ein 'Fass ohne Boden' für den Bauherrn???? | 27 Beiträge |
Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 828518 |
Datum | 18.03.2017 22:36 MSG-Nr: [ 828518 ] | 9594 x gelesen |
Infos: | 18.03.17 TV-Beitrag vom 15.03.2017: Brandschutz - ein undurchsichtiges Milliardengeschäft 17.03.17 FW-Forum Die ZEIT: Die Diktatur der Feuermelder
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Geschrieben von Rainer E.Weiterhin sind die brandschutztechnischen Vorschriften nicht nur für die Feuerwehr oder deren Aufgabenerfüllung da. Die Brandschutzvorschriften sind dazu da, dass der Brand auf einen definierten Bereich begrenzt wird und dass die (Selbst)Rettung von Personen und Tieren möglich ist, ebenso wie die wirksamen Löscharbeiten. Bei Sonderbauten wird sogar von einer ausschließlichen Selbstrettung ausgegangen. Ohne Feuerwehr! Bei Sonderbauten wird unterstellt, dass die Personen bereits beim Eintreffen der Feuerwehr das Gebäude selbst verlassen haben.
Geht natürlich nicht bei Alten-, Pflegeheimen oder Krankenhäusern. Dafür gibt es auch ganz andere organisatorische und bauliche Maßnahmen, die umzusetzen sind.
Weiterhin sollte man auch nicht vergessen, dass die Fluchtwege auch gleichzeitig die Rettungswege und die Angriffswege der Feuerwehr sind.
Mir sagte ein Insider aus dem VB:
"Im Grunde haben wir drei Kunden: 1. Der Mensch im Gebäude. Er muss im Brandfall fliehen/gerettet werden können. 2. Die Feuerwehr: Sie muss wirksam arbeiten können ohne dass ihnen das Gebäude auf den Kopf fällt. Der dritte im Kunde ist der Bauherr, sofern die ersten beiden Kunden zufriedenstellt darf er bauen was er will."
Im Grunde fasst das die Kerngedanken gut zusammen.
MfG
Adrian
Alles meine eigene Meinung, diese muss nicht mit meiner Dienststelle übereinstimmen.
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