Brandschutz kein Thema bei der Ausbildung von Elektrikern - kann man sicher so nicht stehen lassen.
Ich kenne ganz viele, die sich auch im Internet damit öffentlich beschäftigen
http://www.diesteckdose.net/forum/showthread.php?t=15999
http://www.diesteckdose.net/forum/showthread.php?t=15483 u.s.w.
Es gibt da sicher auch eine Reihen Normen, die sich mit dem Thema beschäftigen.
Die Frage dabei ist sicher die der Zielrichtung solcher Normen.
Wenn in den Komitees keine Feuerwehrpraktiker darin sitzen und die vorhandenen Daten über Schadenfälle nicht richtig berücksichtigt werden, kann es schon zu Auswüchsen zu Brandschutzanforderungen kommen,
bei denen man über richtigen Schlußfolgerungen diskutieren muß.
Im angegebenen Link sind in zwei Beiträgen aktuelle Zahlen der Entwicklung von Brand- und Rauchtoten aus der GBE-Bund ermittelt aus den amtliche Totenscheinen hinterlegt.
Wenn man diese liest und auch die von Kollegen Endres angegebene Einschätzung, daß die größte Anzahl der
Schäden in Haushalten auftreten, wird durch die GBE bestätigt, stelle ich mit folgende Fragen.
Der Film hinterfragt auch überzogenen Bauforderungen zum Brandschutz, auf Haushalte wird dabei nicht eingegangen.
In Normen z.B. VDE 0100-420 werden die zwingende Anforderung von Brandschutzschaltern für Kindertagesstätten und Altenheime gefordert.
Aus der Statistik der Brandtoten 1998 bis 2015 ergibt sich diese Notwendigkeit nicht.
Die Rauchtoten sind leider dahingehend nicht untersetzt.
Das ist so ähnlich wie mit den Feuerlöscher Prüffristen im Film.
Die erstem Forderung in LBO nach Rauchwarnmeldern gibt es seit ca. 2004, die ersten Nachrüstforderungen
in großen Bundeländern laufen in Kürze aus.
Da sollte sich doch, wenn das eine sinnvolle Maßnahme wäre nun einmal in der Statistik eine Verminderung der Todesfälle geben, was das Ziel dieser Maßnahme war. In der Statistik 1998 bis 2015 ist eine etwas variierende Konstanz festzustellen.
Wenn das in den drei Beispielen da keine Lobbyarbeit der Hersteller ist.
Für andere als wirksam erkannte Maßnahmen des vorbeugenden Brandschutzes gibt es dagegen keine Nachrüstpflichten.
Die Prüfnorm 0100-600 für Erstprüfungen für elektrische Anlagen schreibt lediglich
in 61.3.6. Anmerkung:
"Wenn Fehlerstromschutzschalter, RCD`s auch aus Brandschutzgründen eingesetzt werden, dürfen die Prüfungen zum Schutz durch automatische Abschaltung .... auch für die Einhaltung der Anforderungen nach VDE 0100-482 herangezogen werden."
Eine gesonderte Prüfung der elektrischen Anlage unter den Gesichtspunkte des Brandschutzes gibt es damit nicht, obwohl die technische Maßnahme benannt ist.
Auch wenn dadurch die gezielte Trennung einzelner defekter Elektrogeräte nicht erfolgt, sondern alles abgeschaltet werden würde, wäre eine aus Sicht der Elektrotechnik und des Brandschutzes wohl sinnvollere Maßnahme die Nachrüstung aller Wohnungen vor oder nach dem Zähler mit RCD =< 300 mA.
Während Brandschutzschalter oder Rauchwarnmelder erst reagieren, wenn es bereits brennt oder ein offener Lichtbogen existiert, reagiert der RCD schon dann wenn alles nur schon heiß und leitend ist.
In sofern wäre auch eine detaillierter Statistik wünschenswert, damit man mit Bauanforderungen nicht nur manchmal im Rauchnebel herumstochert, sondern wirklich zielgerichtete Forderungen aufstellt.
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