Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Vorbeugender Brandschutz ein 'Fass ohne Boden' für den Bauherrn???? | 27 Beiträge |
Autor | Andr8eas8 H.8, Dresden / Sachsen | 828551 |
Datum | 20.03.2017 14:13 MSG-Nr: [ 828551 ] | 8893 x gelesen |
Infos: | 18.03.17 TV-Beitrag vom 15.03.2017: Brandschutz - ein undurchsichtiges Milliardengeschäft 17.03.17 FW-Forum Die ZEIT: Die Diktatur der Feuermelder
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Entsprechend meiner Erfahrung liegt Brandgefährdung aus der Elektrotechnik vielfach bei alten Anlagen vor,
wobei ich auch neue grundsätzlich nicht ausschließe.
Bei den älteren Anlagen gab es bestimmte Schutzmaßnahmen, Werkstoffe e.t.c. baulichen Brandschutz noch nicht, ohne alle Details aufzuzählen.
Daher wäre es sinnvoll hier im Bestand anzusetzen.
Ich möchte auch nicht behaupten, das der RCD 30 mA für Personenschutz oder 300 mA für Brandschutz ein Allheilmittel ist, aber gerade in alten Anlagen ohne jeglichen elektrotechnischen zusätzlichen Brandschutz läßt sich der Platz für die dafür notwendigen 3 oder 4 Teilungseinheiten im Bereich der Zählung meist finden.
Beim Einsatz von Brandschutzschaltern dagegen benötige ich neben den sowieso notwendigen Leitungsschutzschaltern je Endstromkreis mindestens eine weitere TE und habe daneben durch die notwendigen Veränderungen die Forderung nach der Installation eines 30 mA RCD.
Bei einem Leitungsbrand, seit 1973 sind nur getrennte Adern für PE und N in Endstromkreisen zulässig, wird
nach reiner Statistik, Brand entsteht im N oder L durch Lichtbogen auch die Schädigung der anderen Adern
mit 50 % Wahrscheinlichkeit die Isolation des PE mit erwischen, bevor auch der Mantel der Leitung weg ist.
Der Vorteil liegt dann darin daß der RCD schon bei Strömen reagiert die gegebenenfalls in Abhängigkeit von
dem umgebenden Material bei 30 mA bis 250 mA noch keinen Brand auslösen und schaltet in weniger als 50 Milllisekunden ab. Kabelbrände haben oft eine schleichende Entwicklung.
Der RCD wäre in der Bestandsnachrüstung eine einfache, erprobte und kostengünstige Methode, um vorbeugenden Brandschutz mit einem dreipoligen RCD pro Wohnung zu verbessern. In Neubauten ist er bereits seit 2007 für Steckdosen gefordert.
Den Brandschutzschalter AFDD gibt es nur wohl absehbar für den einphasigen Endstromkreis mit einem Mindestauslösestrom von derzeit um 1500 mA = 1,5 A und einer Auslösezeit von 1 s aber ca. 4 fachem Preis zum RCD.
Wenn man z.B. besondere Fälle aufführt, Verlängerungsleitung unter Hochfloorteppich mit Holzbein vom Sessel darauf, wäre doch dann für solche Ausstattungsgrade der Wohnung ein portabler AFDD noch eine Nachrüstmöglichkeit, für den ein Hersteller zwar Patente hält aber diesen nicht produziert. Es geht also den Herstellern nicht um Brandschutz sondern um Lobby.
Eine sinnvolle Ergänzung ist durchaus sinnvoll. Nach den erwähnten Statistiken der Brand- und Rauchtoten
wäre dann aber der Schwerpunk der Satz mit dem "muß" in der Vorschrift aber nicht der Kindergarten oder das Altersheim sondern müßte der private Haushalt sein, "wenn Kabel" in brennbaren Materialien geführt sind, und solange kein Neu- und Umbau erfolgt eine Nachrüstung mit RCD.
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