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RubrikAusbildung zurück
ThemaRecht auf Ausbildung24 Beiträge
AutorThor8ste8n B8., Bammental / Baden-Würtemberg828578
Datum21.03.2017 10:39      MSG-Nr: [ 828578 ]1463 x gelesen

Hallo zusammen,

Nachdem ich den Thread gelesen habe, schreibe ich einfach mal alle meine Gedanken dazu hier nieder.

Geschrieben von Lars B.gibt es ein generelleres Recht auf Ausbildung / Fortbildung ähnlich wie "Das Recht auf Bildung ist ein Menschenrecht gemäß Artikel 26 der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte der Vereinten Nationen vom 10. Dezember 1948" in der FF oder ist dies mit den ominösen 40 Std / Jahr abgegolten?
Naja, auf die UN Menschenrechtscharta kann man sich bei einer ehrenamtlichen Tätigkeit (in Bezug auf Ausbildung) wohl nicht berufen. Die bezieht sich eher auf die Allgemeine Bildung (Schulen). Wenn man selbst zu einem Lehrgang will, kann man sich auch nicht darauf berufen, dass die Gemeinde zur Ausbildung verpflichtet ist, ausser die Gemeinde gibt generell kein / zu wenig Geld für die Ausbildung aus.

Fazit: ein generelles Recht sehe ich nicht.

Meiner Meinung nach, sollte aber jeder FA TM Teil 1 und 2, Sprechfunker, Atemschutz (sofern tauglich) und (wenn nicht völlig ungeeignet) den Truppführer Lehrgang absolvieren. Dies auch alleine um die FA zu motiovieren. Wie schnell das ganze geht, hängt natürlich vom Lehrgangsangebot ab. Ich kann verstehen, wenn eine Gemeinde ein begrenztes Budget hat, dass dann zuerst die Standorte mit weniger ausgebildetem Personal bei der Zuteilung der Lehrgangsplätze berücksichtigt werden. Dei Frage ist dann, muss das Budget für die Zukunft erhöht werden?

Alle weiteren technischen Lehrgäne/ Ausbildungen (z.B. Maschinist, Absturzsicherung, THL, ...) sollte man am Bedarf und der Eignung des Kandidaten festmachen, wobei ich denke, es sollten immer Möglichkeiten für Lehrgänge/ Fortbildungen da sein, um die Leute zu motivieren.

Wenn es um Führungslehrgänge geht, sehe ich es dann etwas enger. Die Kandidaten sollten menschlich und fachlich für die Lehrgänge geeignet sein. Wobei mir klar ist, dass diese Festlegungen alleine schon Konfliktpotential bergen und nicht immer berücksichtigt werden. Hier empfiehlt es sich zum Beispiel den Feuerwehrausschuss entschweiden zu lassen. Ansonsten ist es hier meiner Meinung nach notwendig nur den Bedarf auszubilden. Es nutzt mir nix, wenn ich in der Wehr 75% Führungskräfte habe, die am Schluss alle nur führen wollen (was dann auch wieder gegen die menschliche Eignugn sprechen würde). Abgesehen davon sind die Lehrgangsplätze in den meisten Bundesländern begrenzt und die Kosten aufgrund Dauer und Verdienstausfall eher höher.

Gruss Thorsten

Alles was ich hier schreibe ist meine private Meinung bzw. sind meine privaten Beobachtungen. Dies entspricht nicht in jedem Fall der offiziellen Meinung meiner Heimatwehr oder Heimatstadt.

'And all those exclamation marks, you notice? Five? A sure sign of someone who wears his underpants on his head.' (Terry Pratchett in Maskerade)

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 21.03.2017 13:51 Lars7 B.7, Zwinge
 21.03.2017 15:51 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
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 21.03.2017 10:39 Thor7ste7n B7., Bammental
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