Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
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Thema | Bier trinken in Uniform - war: Führungskräfte von Feuerwehr und Jugendfeuerwehr, Ihr seid Vorbilder! | 40 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 828829 |
Datum | 29.03.2017 08:14 MSG-Nr: [ 828829 ] | 2180 x gelesen |
Infos: | 27.03.17 FW-Forum: Suchtprävention in der JF - Umgang mit Alkohol 27.03.17 FW-Forum: Alkohol in Einsatzkleidung 27.03.17 FW-Forum: Alkohol in der Feuerwehr
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Geschrieben von werner n.Bei uns gilt das Jugendschutzgesetz. Das kommunizieren wir auch so und halten es auch ein. Wenn Jungs oder Mädels im Beisein ihrer Eltern bei Veranstaltungen Alkoholisches zu sich nehmen, dann bin ich außen vor. Rauchen ist nicht das große Thema.
Ansonsten gibt es Alkohol für die Jugendlichen unter 18 eben nicht. Nur zur Klarstellung: Genau diese Grenze von 18 Jahren, die für viele das JF-Maximum ist, gibt das Jugendschutzgesetz für Bier und Biermischgetränke ja gar nicht vor, da sind es nämlich 16 Jahre.
(Oder, und das mag ich an der Logik unseres JuSchG, wenn man die Jugendlichen vorher verheiratet, dürfen sie schon ab 14 alles saufen was sie wollen)
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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| 27.03.2017 09:19 |
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., Erlenbach Führungskräfte von Feuerwehr und Jugendfeuerwehr, Ihr seid Vorbilder! | |