Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Vorbeugender Brandschutz ein 'Fass ohne Boden' für den Bauherrn???? | 27 Beiträge |
Autor | Rain8er 8E., Markt Eisenheim / Unterfranken | 829456 |
Datum | 22.04.2017 15:37 MSG-Nr: [ 829456 ] | 8374 x gelesen |
Infos: | 18.03.17 TV-Beitrag vom 15.03.2017: Brandschutz - ein undurchsichtiges Milliardengeschäft 17.03.17 FW-Forum Die ZEIT: Die Diktatur der Feuermelder
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Geschrieben von ---Werner Vogel--- ....doch über das Brandschutzkonzept entscheiden Ingenieure, die noch nie bei einem Feuerwehreinsatz dabei waren.
Gewagte Aussage......
Leider gibt es davon noch zu viele. Das ist richtig. Aber das so pauschal zu formulieren finde ich dann schon gewagt.
Es gibt auch genug FM(SB), welche nach jahrelanger Zugehörigkeit als Führungskraft die Taktik noch nicht verstanden haben oder es so machen, weil man es schon immer so gemacht hat..
z.B. ozeanische Löschmethode, falsche / keine Kenntnisse über Entrauchung usw.
Wie ich in meinem Beitrag geschrieben habe:
Es gibt auch genug Brandschutzdienststellen, welche Wünsch dir was spielen oder erst mal mit rechtlich nicht haltbaren Forderungen ums Eck kommen.
Geschrieben von ---Werner Vogel--- Die Brandschutzvorschriften für Industriebauten seien unlängst sogar gelockert worden: Da wurden zum Beispiel die Rettungsweglängen enorm erhöht.
Aha! Jetzt bin ich aber überrascht.
Die Rettungsweglängen haben sich seit Einführung der IndBauRL 2000 nicht geändert. Bereits da waren bis zu 105 m zulässig (Idealfall mit der entsprechenden brandschutztechnischen Infrastruktur).
Man sollte jetzt nicht so tun, als ob es seit gestern neue Voirschriften erlassen worden wären und man davon jetzt plötzlich von hinten überfallen wird. Oder man hat vorher die Vorschriften nicht gelesen oder verstanden......
Vorher schreibt Herr Vogel:
Abgesehen davon, dass sich die baden-württembergischen Vorschriften .nullin den letzten 30 Jahren nur marginal geändert hätten
Was denn jetzt nun?
Geschrieben von ---Werner Vogel--- Vogel wünscht sich für solche Entscheidungen eine fachliche Prüfinstanz, wie sie in der Baustatik längst üblich ist
Die gibt es schon lange. Auch in BaWü.
Die Bauämter beteiligen die Brandschutzdienststellen doch im Genehmigungsverfahren.
Außerdem geht man in BaWü auch immer mehr dazu über anerkannte Prüfsachverständige / -ingenieure zu beauftragen (ich meine jetzt ausdrücklich nicht die öbuv SV !) Die beteiligen ebenfalls die BSD und würdigen deren Anforderungen / Wünsche.
Aber jammern geht ja immer...
Rainer Endres
*wie immer nur meine Meinung*
Diese bitte ich richtig wiederzugeben und nicht aus dem Zusammenhang zu reißen.
Art 5 GG gilt auch für FM (SB)
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