Müsste ich heute eine Fördervereinssatzung erarbeiten, ich würde genau eine solche Zwangsmitgliedschaft mit hineinschreiben. Denn was soll schon passieren? Selbst dort, wo Amtsgerichte bei der Eintragung eines Vereins die Satzung dreimal auf links drehen hört man erstaunlich wenig von Problemen, die diese ach so rechtswidrige Regelung verursacht. Wo es vielmehr drauf ankommt: Wenn einer mal nicht damit einverstanden ist, verlässt er den Verein eben wieder. Solche Beispiele gibt es eigentlich genügend, wo Mitglieder der Einsatzabteilungen nicht im Verein sind, obwohl die Satzung den Zwangspassus enthält.
Es ist kein riesiger Unterschied, aber es ist so herum in meinen Augen etwas einfacher und unbürokratischer, als neuen Einsatzkräften ein Eintrittsformular o.ä. für den Verein vorzulegen. Und gegenüber rein fördernden Mitgliedern ist es auch ein besseres Zeichen, wenn die Aktiven gefühlt "eh drin" sind.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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