Rubrik | vorbeug. Brandschutz |
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Thema | Nagelplattenbinder halten, was der Architekt verspricht ... #
| 39 Beiträge |
Autor | Fran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern) | 829710 |
Datum | 30.04.2017 02:19 MSG-Nr: [ 829710 ] | 3787 x gelesen |
Infos: | 30.07.17 Aldi Markt Laatzen 26.04.17 Aldi-Märkte 26.04.17 Schwachpunkt Nagelplatten-Dachkonstruktion von OBR Dipl.-Ing. Jan Helm
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Hallo,
wer nach Baurecht zulässig plant, plant verantwortlich. Auch dann, wenn seine Planung zulässige, zuzulassende oder zugelassene Abweichungen vom Baurecht enthält. Dafür sind schutzzielorientiert entsprechende Kompensationen vorzusehen.
Ein Totalverlust bei den diskussionsgegenständlichen Discountern ist somit nicht in Kauf genommen sondern baurechtlich zulässig, und ohne darüber hinausgehende, nicht erforderliche Anforderungen wirtschaftlich und somit verantwortlich.
Die diskussionsgegenständlichen Discounter besitzen zwei bauliche Rettungswege, somit ist eine Menschenrettung durch die Feuerwehr nicht vorgesehen und auch nicht geplant.
Grüßla,
FP
Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.
Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit
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LFV Bayern - Fachbereich 4: Vorbeugender Brandschutz
Informationen aus dem Fachbereich 4 VB
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| 11.12.2012 16:59 |
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Jürg7en 7M., Weinstadt |
| 11.12.2012 17:21 |
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Jens7 N.7, Ohorn |
| 11.12.2012 17:45 |
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., Frankfurt |
| 12.12.2012 09:14 |
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Thom7as 7M., Menden/ Sauerland |
| 25.04.2017 10:53 |
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Volk7er 7C., Trier |
| 11.12.2012 20:43 |
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., Thierstein und Magdeburg | |