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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Vereinsmitgliedschaft JF | 18 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8S., Dietzenbach / Hessen | 829751 | ||
Datum | 02.05.2017 09:01 MSG-Nr: [ 829751 ] | 673 x gelesen | ||
Hi! Ich bezweifle nicht, dass ein 10-Jähriger ein Amt ausüben kann. Allerdings gibt es in einem Vereinsvorstand Posten, die nicht durch Minderjährige besetzt werden können, da man gesetzliche Verantwortung übernimmt (geschäftsführender Vorstand). In der Jugendfeuerwehr haben die Jugendlichen ja die Möglichkeit im Jugend-Ausschuss Engagement zu zeigen und dort auch mitzuwirken. Um im Vereinsvorstand die Interessen der JF zu vertreten ist bei uns der Jugendwart von Amts wegen im Vorstand. Gruß Oliver << Melden macht frei und belastet andere! >> | ||||
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