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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | Einsatzfahrt mit/ ohne Sonder,- Wegerecht | 113 Beiträge | ||
| Autor | Thom8as 8A., Morbach / Rheinland Pfalz | 829783 | ||
| Datum | 03.05.2017 08:47 MSG-Nr: [ 829783 ] | 6374 x gelesen | ||
Hallo Henning, in gewissen Punkten gebe ich dir Recht aber nach deutschen Recht ist es nicht falsch wenn dafür ausgerüstete Fahrzeuge auf Einsatzfahrten mit blauem Blinklicht unterwegs sind. Denn es ordnet ja nichts an. Es warnt ja höchstens an Einsatzstellen, dient zur Absicherung an Gefahrenstellen oder signalisiert halt, dass es sich um eine Einsatzfahrt handelt. Geschrieben von ---StVo--- Blaues Blinklicht allein darf nur von den damit ausgerüsteten Fahrzeugen und nur Ich denke darüber kann man ewig diskutieten | ||||
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