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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Änderung Atemschutz Untersuchung ab 50 Jahre | 17 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8A., Morbach / Rheinland Pfalz | 830031 | ||
Datum | 12.05.2017 09:06 MSG-Nr: [ 830031 ] | 2752 x gelesen | ||
Geschrieben von ---Christian Wohlfahrt--- Also ich kann es nur von meinem Vater berichten, der hat bis 60 immer 3 Jahre G26 bekommen. Das ist auf keinen Fall im ermessen des Arztes! Bindend ist definitiv > Nachuntersuchung: Bis 50 Jahre vor Ablauf von 36 Monaten, über 50 Jahre vor Ablauf von 12 Monaten Solltest du z.B. heute mit 49 Jahren zur G26 gehst und der Arzt schreibt als Folgetermin 2020 handelt er gegen die Richtlinien der DGUV . Dazu ist er nicht berechtigt. Der Träger MUSS trotzdem vor Ablauf der 12 Monatsfrist erneut zur Untersuchung. Was der Arzt aber darf aus medizinischer Sicht eine verkürzte Nachuntersuchung anordnen. mfg | ||||
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