Rubrik | Atemschutz |
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Thema | Änderung Atemschutz Untersuchung ab 50 Jahre | 17 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8W., Nentershausen / RLP | 830045 |
Datum | 12.05.2017 21:25 MSG-Nr: [ 830045 ] | 2171 x gelesen |
1. Verbandsgemeinde, Gebietskörperschaft in RLP bestehend aus selbständigen Ortsgemeinden. In solchen Gemeinden ist die VG der Träger der Feuerwehr, es sind jedoch in der Regel Örtliche Einheiten pro Ortsgemeinde aufzustellen.
2. Verwaltungsgericht
3. Verwaltungsgemeinschaft
Ich bestreite ja auch gar nicht das es nicht so sein durfte, und nach den regeln DGUV unzulässig war ihm eine 3 jährige G26.3 auszustellen, er hat es dennoch getan!
die letzte hat er 2004/05 bekommen mit 57 und die galt für 3 Jahre.
Es ist im Übrigen der gleiche Arzt zu dem fast die ganze VG geht wegen der G26.3
Alles was ich hier schreibe ist meine reine persönliche Meinung und keine Stellungnahme meiner FF noch einer andere offiziellen Stelle.
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