Rubrik | Öffentlichkeitsarbeit |
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Thema | ein interessanter Leserbrief :-() | 29 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 830186 |
Datum | 16.05.2017 20:47 MSG-Nr: [ 830186 ] | 1652 x gelesen |
Geschrieben von Ulrich C. - Bewegungsfahrt (JA, das ist zwingend, weil die meisten Fw-Fahrzeuge in Deutschland viel zu wenig bewegt werden. Nicht umsonst gab es ja für KatS-Fahrzeuge da (früher(TM)?) Vorgaben. Heute(TM) ist das mit Euro V bzw. VI ggf. noch wichtiger!
Im KatS-Bewirtschaftungssschreiben Haushaltsjahr 2016 hieß es noch:
Aus technischen Gründen (zur Vermeidung von Standschäden) sind auch weiterhin für die Fahrzeuge jährliche Mindestfahrstrecken von 600 km erforderlich, die möglichst mit mehreren Fahrten in regelmäßigen Abständen erreicht werden sollen. Sofern die erforderlichen Mindestfahrstrecken nicht bereits durch Fahrten für landes- oder organisationseigene Zwecke erreicht werden, sind die fehlenden Strecken durch die Trägerorganisationen zu erbringen.
Im letzte Woche rausgekommenen Bewirtschaftungsrundschreiben2017 wurde dieser Absatz offenbar ersatzlos gestrichen.
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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