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Rubrik | Atemschutz | zurück | ||
Thema | Änderung Atemschutz Untersuchung ab 50 Jahre | 17 Beiträge | ||
Autor | Oliv8er 8R., Wettenberg / Hessen | 830191 | ||
Datum | 17.05.2017 07:00 MSG-Nr: [ 830191 ] | 1699 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Hubert K. ich glaube mich schwach daran erinnern zu können, das im Juli 2016 die rechtliche Grundlage für die Wiederholungsuntersuchung der Person 50 Jahre + geändert wurde. Das ist richtig. Die AMR (Arbeitsmedizinische Regeln) Nr. 2.1 "Fristen für die Veranlassung/das Angebot arbeitsmedizinischer Vorsorge" wurde mit Bekanntmachung in GMBl Nr. 28, 20. Juli 2016, S. 558 geändert. Die Folge ist das u.a. die Altersgrenze von 50 Jahren für die verkürzte Nachuntersuchung gefallen ist. Wir haben im Rahmen der Gefährdungsbeurteilung die Nachuntersuchungsfrist ab 50 Jahren wieder auf 1 Jahr reduziert. Nur so können KHK oder andere gesundheitliche Gefahren rechtzeitig vorher erkannt werden. Mit kameradschaftlichem Gruß Olli _________________________________________________ Alle Angaben stellen meine persönliche Meinung dar und sprechen nicht für meine Organisation/Einheit. | ||||
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