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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Rettungsgasse | 121 Beiträge | ||
Autor | Jörg8 E.8 J.8, Lünen / NRW | 830419 | ||
Datum | 26.05.2017 12:09 MSG-Nr: [ 830419 ] | 7239 x gelesen | ||
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Geschrieben von Frank B. wenn kein Fahrer feststellbar ist, dass dann der Halter automatisch die Schuld bekommt.Also Halterhaftung - schwierig umzusetzen... Geschrieben von Frank B. Dann muss man als Beschuldigter klar beweisen, dass das Fahrzeug ganz wo anders war.Beweislastumkehr - noch schwieriger! Abgesehen davon, wie lang sollen denn diese Verfahren dauern, bis alle Widersprüche und Zweifel ausgeräumt sind?? | ||||
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