Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | Aufwandsentschädigungen - war: Stefan Sandmann tritt als Kreisbrandmeister zurück | 24 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8K., Grafschaft / RLP | 830446 |
Datum | 27.05.2017 09:35 MSG-Nr: [ 830446 ] | 3016 x gelesen |
Geschrieben von Volker C.Aber die Räte bekommen ausreichend. In Kombination von Pauschale und Sitzungsgeld ist das, verglichen mit anderen Städten dieser Größenordnung, eher wenig.
Geschrieben von Volker C.Wieso? Liest sich auf Papier doch schön. Nein, ist auf dem Papier schon Käse. "Die Aufwandsentschädigung für Feuerwehrangehörige richtet sich nach der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung in der jeweils gültigen Fassung" wäre eine gute Regelung, wenn die Feuerwehr-Entschädigungsverordnung eindeutige Entschädigungssätze benennen würde. Das tut sie aber nicht, sie nennt für die meisten Fälle Mindest- und Höchstsätze. Welcher Betrag gilt dann?
"In der Regel machen es die reinen Experten nicht gut. Das ist wie vor Gericht. Der Zeuge weiß, wie es war, versteht aber nichts. Der Gutachter versteht alles, weiß aber nicht, wie es war. Der Richter versteht nichts und weiß nichts, aber er entscheidet - nachdem er alle angehört hat." (Wolfgang Schäuble, Stern-Interview vom 20.06.2013)
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| 26.05.2017 08:55 |
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Dani7el 7H., Schwabhausen Stefan Sandmann tritt als Kreisbrandmeister zurück | |