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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaNachfolge der Laufbahnverordnung FF in NRW in Kraft4 Beiträge
AutorBern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg830527
Datum30.05.2017 23:47      MSG-Nr: [ 830527 ]2226 x gelesen

Guten Abend

Interessant die im § 10 genannte " Unterstützungsabteilung ":

" (1) Angehörige der Unterstützungsabteilung nehmen unter anderem Aufgaben der Betreuung der Kinder- und Jugendfeuerwehr, der Öffentlichkeitsarbeit, der Versorgung oder der Verwaltungsunterstützung sowie sonstige Aufgaben nach Festlegung durch die Leiterin oder den Leiter der Feuerwehr wahr. "


Gruß aus der Kurpfalz

Bernhard

" Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !"

(Heinrich Heine)

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 30.05.2017 22:53 Katj7a R7., Köln
 30.05.2017 23:47 Bern7har7d D7., Schwetzingen (BaWü)
 31.05.2017 18:54 Henn7ing7 K.7, Dortmund
 31.05.2017 12:25 Hube7rt 7K., Erkelenz

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