Rubrik | Unfallverhütung |
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Thema | Einsatzstiefel beim Führen von Fahrzeugen | 29 Beiträge |
Autor | wern8er 8n., reischach / bayern | 830738 |
Datum | 07.06.2017 18:55 MSG-Nr: [ 830738 ] | 1327 x gelesen |
Verkehrsunfall
Hilfeleistungslöschgruppenfahrzeug
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Hallo Sebastian,
Kraft Gesetz ist in Bayern der zuerst eintreffende Gruppenführer solange auch Einsatzleiter bis entsprechende Funktionsträger nachrücken.
Heißt also, ich bin als Gruppenführer z.B. VU mit P-Klemm auf dem HLF (erstausrückendes Fahrzeug) solange Einsatzleiter und Gruppenführer in Personalunion bis unser Kommandant an der Einsatzstelle aufschlägt oder (falls er oder sein Stellvertreter das nicht tun, also aufschlagen meine ich) ich die Einsatzleitung oder den Gruppenführer an einen anderen Dienstgrad abgebe.
Der Gruppenführer (und Einsatzleiter in Personalunion) begibt sich folglich zum Erkunden in Bereiche, die durchaus der persönlichen Schutzausrüstung gem. UVV würdig sind.
Da es aber in unserer FFW mit 4 Fahrzeugen gar nicht so selten vorkommt, dass ich auch mal als Atemschützer oder Maschinist oder nur als "Schütze-Arsch" respektive "Florian Schlaucherl" unterwegs bin (Tja da war halt ein anderer vielleicht mal schneller, oder aber auch ein jüngerer Kollege soll die Chance haben sich als Gruppenführer Lorbeeren zu verdienen), werde ich kaum Zeit haben, und mir die Zeit auch nicht nehmen, meine UVV-Schlappen mit modischen Salonschleichern zu wechseln.
Soweit mal als kurzer Gegenbeweis für deine "unfallschuhnichterforderlich These".
mkg
WERner
Ach ja, Vorbildfunktion und dergleichen, sowie, dass die UVV nicht nach Einsatzleiter oder nichtEinsatzleiter unterscheidet, lasse ich mal komplett außen vor.
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| 06.06.2017 09:11 |
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Udo 7B., Aichhalden | |