Rubrik | Unfallverhütung |
zurück
|
Thema | Einsatzstiefel beim Führen von Fahrzeugen | 29 Beiträge |
Autor | Seba8sti8an 8 A.8, Heitersheim / Baden Würtenberg | 830741 |
Datum | 07.06.2017 19:19 MSG-Nr: [ 830741 ] | 1345 x gelesen |
THW: Gruppenführer oder Geschäftsführer
FW: Gruppenführer
Unfallverhütungsvorschrift
Von den Trägern der gesetzlichen Unfallkasse erstelltes Regelwerk
Hallo Werner, ich rede hier nicht von einem Interims EL!
Ich bin auch als erster GF erst mal Chef im Ring! Somit ist die Erkundung natürlich von mir durchzuführen!
Nur wenn dann der Nächste Führungsdienst kommt, warum sollte dieser noch einmal die gesamte Einsatzstelle erkunden und dann auch noch bis in die vordersten Reihen mit dem höchsten Gefahrenpotential? Das muss er nur wenn ich schlecht gearbeitet habe!
Und hier wird nicht von UVV Schlappen geredet sondern von Schutzschuhen der schutzklasse S3!
Und der Post auf den ich mich bezogen habe handelt davon das gesetzte Einsatzleiter ihre KDOW mit S3 fahren dürfen an der Einsatzstelle dann ihre Schutzstiefel nach F2A anziehen!
Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen |
<< [Master] | antworten | |
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren |
|
| 06.06.2017 09:11 |
|
Udo 7B., Aichhalden | |