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Thema | Führungskräftekennzeichnung, war: Neuste Idee: Feuerwehrhelfer | 173 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 830810 | ||
Datum | 10.06.2017 16:28 MSG-Nr: [ 830810 ] | 19188 x gelesen | ||
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Guten Tag Geschrieben von Jürgen M. Abschnittsleiter Atemschutz bedeutet ja nicht zwingend eine zentrale Atemschutzüberwachung genau, er ist nicht für eine zentrale Atemschutzüberwachung zuständig. Zuständig ist er hier z.B. an der Einsatzstelle, und meist beim Einsatz des GW-Atemschutz, zur Organisation der Atemschutzlogistik. Dazu zählt u.a. die Ausgabe und Registrierung der Atemschutzgeräte, die Organistation des " Atemschutznachschubes " ( weitere PAs, Flaschen füllen, uvm. ) Bereitstellung von Ruhemöglichkeiten ( und auch Ausgabe von mitgeführten Getränken ) für aus dem Einsatz kommenden AGT, um nur einige Beispiele zu nennen. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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