Rubrik | Freiw. Feuerwehr |
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Thema | so wird eine Freiwillige Feuerwehr verheizt :-( | 23 Beiträge |
Autor | Chri8sti8an 8B., Neuenhaus / Nds. | 831110 |
Datum | 21.06.2017 12:00 MSG-Nr: [ 831110 ] | 4105 x gelesen |
Brandmeldeanlage
Brandmeldeanlage
Geschrieben von Jakob T.Also ein Großteil der BMA-Fehlalarme ist doch durch
- technische Defekte auf Grund leicht vernachlässigter Wartung
- falsche Anbringung der Sensoren (z. B. direkt vor einem Saunaausgang)
- Feuerarbeiten wie Schweißen oder Löten (betreffende Meldelinie nicht abgeschaltet)
- mutwilliges auslösen
verursacht.
Zum einen würde ich bei den Beispielen differenzieren. Mutwilliges Auslösen und keine Wartung sind für mich vorsätzlich. Da wäre ich auch bei kostenpflichtig.
Bei Schweißarbeiten oder eventuell einen falschen Meldertypen (Rauch- anstatt Thermodifferentialmelder, keine Zwei-Melder-Kennung) oder eben doch falsch platziert würde ich anders sehen. Das ist sicherlich fahrlässig, aber am Ende löst die Anlage erst einmal bestimmungsgemäß aus. Natürlich wird es Objekte geben, wo man auch regelmäßig wegen Handwerksarbeiten hinfährt. Das muss man in einem Gespräch regeln.
Wir haben im unseren Löschbezirk derzeit 11 BMA. Pro Jahr rücken wir 6-10 mal wegen BMA-Alarmen aus. Bereits zweimal in diesem Jahr wurde daraus ein größerer Einsatz. Aber auch bei Täuschungs- und Fehlalarmen ist es für uns immer noch eine gute Gelegenheit die Ortskenntnis zu vertiefen, mit den Betreibern ins Gespräch zu kommen und die Abläufe durchzuspielen. Und in der Regel sind BMA-Betriebe auch Arbeitgeber, welche Einsatzkräfte freistellen. Das ist alles aber nur mein kleiner Kosmos - wo man in der Regel mit einem Gespräch viel erreicht. Kann nachvollziehen das 80 BMA-Alarme eine andere Hausnummer sind.
Geschrieben von Jakob T.Hier Hilft in der Regel nur eines; konsequente Abrechnung der Einsätze. Man muss dem Benutzer der Anlage klar machen das im Falle der Auslösung der BMA gleich das volle Programm gefahren wird und wenn der Fehlalarm selbstverschuldet war (siehe Gründe oben) er den Einsatz voll bezahlen muss.
Ah, das ist wieder Feuerwehrdenke - wir sind der Nabel der Welt. Wenn wir abrechnen, zwingen wir alle in die Knie. Ganz ehrlich, lass doch eine Kommune mal 300 EUR für einen BMA-Alarm abrechnen. Wenn es ein Drittunternehmen verursacht hat, wird es eh durchgereicht. Und auch sonst ist es ein Rechenexempel. Was kostet ein Anlagenwartungsvertrag gegenüber zwei Rechnungen im Jahr von der Kommune?
Dann hat man auch noch mal gerne so etwas: Gegen Kostenbescheid wg. Auslösung Handmelder erfolgreich geklagt
Und je mehr wir eine Drohkulisse aufbauen, desto mehr Reaktionen verursachen wir auch. Ich stelle zum Beispiel fest, dass wenn wir zu Pflegeeinrichtungen fahren, dort eine gewisse Panik herrscht. Man hat schlicht und ergreifend Angst eine Rechnung zu bekommen. Da kommt beim Eintreffen gleich Personal entgegen und will uns gleich nach Hauses schicken. Die Nummer der Leitstelle hängt an der BMA weil man meint uns "abbestellen" zu können. Und das sind nur Maßnahmen die ich wahrnehme. Eventuell werden bei Bauarbeiten großzügiger Melderlinien freigeschaltet - kritische Bereich auch dauerhaft. Melder abgedeckt. Handmelder verdeckt. ... Und das kann es dann auch nicht sein.
Der einzige Angriffspunkt sind in meinen Augen die Aufschaltbedingungen. Dort sollte ja in der Regel eine regelmäßige Wartung gefordert sein. Wenn das nicht erfolgt, wird die Anlage nicht mehr aufgeschaltet. Dann wird sich der Sachversicherer irgendwann melden. Und wenn keine oder nur noch geringere Deckung gewährt wird bzw. Prämien erhöht werden, dann geht es ins Geld oder auch die Existenz.
Gruß
Christian Bergmann
Meine Meinung ist nicht unbedingt die meiner Feuerwehr
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