Geschrieben von Andreas W.leider ist die Karte in dieser Form ohne Kenntnis der Eingangsparameter ohne Wert. Für die Bewertung der Strahlenbelastung sind neben der Meteorologie (die einen erheblichen Einfluß hat) unter anderem der aktuelle Betriebszustand der Anlage, das Störfallszenario und die Art der Freisetzung (z.B. über Kamin, bodennah,...) ausschlaggebend. Die Unterschiede können in Faktoren, wenn nicht sogar Größenordnungen liegen.
Das ist vollkommen Richtig. Geht hier allerdings leider fehl. Es ist ein mögliches Szenario. Aufgrund der finanziellen Schäden ist es damit für mich bereits ein No Go. Natürlich kann es besser kommen, und natürlich kann es auch gar nicht kommen.
Ich bin eigentlich dafür, die Abkopplung der Haftungsfrage vom Ertrag von AKW aufzulösen. Damit hätte sich dieses Thema schnell erledigt, wenn nach dem GAU jeder Häuschenbesitzer sich eine realistische Nutzungsentschädigung einklagen könnte.
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