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Bayrisches Feuerwehrgesetz
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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaWenn der Feuerwehrmann nicht mehr helfen darf11 Beiträge
AutorFran8z-P8ete8r L8., Hilpoltstein / Franken (Bayern)831496
Datum04.07.2017 13:17      MSG-Nr: [ 831496 ]2249 x gelesen

Hallo,

geht es vielleicht darum, ob gewisse FA eigentlich dort gar keinen Feuerwehrdienst mehr leisten dürften?

Wenn Art. 6 Abs. 2 BayFwG nicht erfüllt ist, wieso sollte dann eine UV für jemanden zahlen, der sich als etwas ausgibt, was er gar nicht sein dürfte. Typischer Fall (kenn ich aus eigener Erfahrung) wenn man längst von Muttern ausgezogen ist, in Gemeinde A wohnt (und dort FA ist) und in Gemeinde B arbeitet (und dort FA ist) und partout nicht von der Heimatwehr in Gemeinde C loskommt, die einen aufgezogen hat. Weil man ist ja ab und zu Sonntags daheim bei Mami, und wenn am Kaffeetisch die Katastrophe losbricht müsste man ja noch helfen, weil die letztlich Verbliebenen FA der Gemeinde (C) ja sonst hilflos wären (also wie unter der Woche auch, wo XY in A oder B weilt ;-))

Ansonsten fehlt uns vorerst der Kontext und der Hintergrund zu dieser Nachricht.


Grüßla,
FP

Der Beitrag stellt meine private Meinung dar und nicht die Meinung der Stellen oder Organisationen, bei denen ich beruflich oder ehrenamtlich tätig bin.

Tue zehn Jahre lang Gutes, und niemand wird es bemerken. Eine Stunde lang Böses getan, und Ruhm ist dir gewiss. - Samurai-Weisheit

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