Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | Wenn der Feuerwehrmann nicht mehr helfen darf | 11 Beiträge |
Autor | Jürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg | 831497 |
Datum | 04.07.2017 13:44 MSG-Nr: [ 831497 ] | 1967 x gelesen |
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
hallo,
Geschrieben von Franz-Peter L.Typischer Fall (kenn ich aus eigener Erfahrung) wenn man längst von Muttern ausgezogen ist, in Gemeinde A wohnt (und dort FA ist) und in Gemeinde B arbeitet (und dort FA ist) und partout nicht von der Heimatwehr in Gemeinde C loskommt, die einen aufgezogen hat.
wenn er clever ist meldet er bei Muttern seinen Zweitwohnsitz an ;-)
MkG Jürgen Mayer, Weinstadt
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