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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | mal wieder: Autofahrer nötigt Feuerwehrmann bzw. fährt ihn an | 19 Beiträge | ||
Autor | Adri8an 8R., Utting / Bayern | 831693 | ||
Datum | 13.07.2017 09:57 MSG-Nr: [ 831693 ] | 1815 x gelesen | ||
Geschrieben von Jürgen M. Wie sieht es (straf-) rechtlich aus wenn der Feuerwehrmann in so einem Fall als Warnung mit der Faust auf die Motorhaube schlägt und diese dabei beschädigt? Hatte ein Kollege: Schaden wurde aus eigener Tasche beglichen + Verfahren gegen Autofahrer eingestellt. Ich denke Richter sehen Selbstjustiz nicht sonderlich gerne... Viele Grüße Adrian Dieser Beitrag stellt einen Auszug meiner aktuellen Meinung dar. Diese muss nicht zwangsläufig mit der offiziellen Meinung meiner Dienststelle/HiOrg korrelieren. | ||||
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