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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Rettungsgasse | 121 Beiträge | ||
Autor | Fran8k B8., Sydower Fließ / Brandenburg | 831793 | ||
Datum | 17.07.2017 08:04 MSG-Nr: [ 831793 ] | 6699 x gelesen | ||
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Hallo, hilf mir bitte, wo fordere ich ausdrücklich die Bestrafung von Unschuldigen ? Zugegeben, wenn ich dem Halter die Schuld gebe, muss er nicht dabei gewesen sein, das ist richtig, in dem Moment ist er der Unschuldige. Stimmt. Habe ich ohne Hilfe herausgefunden. Aber in wievielen Fällen wird das praktisch zutreffen ? Bei Firmenfahrzeugen, beruflich genutzt. OK. Nun habe ich keinen Dienstwagen hier so vor der Tür zu stehen. Aber liege ich so falsch damit, dass der Halter weiß, wer sein Fahrzeug führt ? Ich denke schon. Und in dem Moment sollte es möglich sein, dass der Halter die Fahrerdaten weitergibt. Klappt doch mit Blitzerbildern auch. Es wird also irgendwann den Richtigen treffen. Wo besteht nun noch das Problem, dass es den unschuldigen Halter treffen kann ? Vielleicht bei Privatfahrzeugen, wenn man nicht mehr weiß, wem man das Auto verliehen hat. OK. Das wäre dann Pech. Oder wie oft vergisst Du, wem Du dein Auto geliehen hast ? Ich möchte keine Unschuldigen bestrafen. Aber der Druck muss höher werden. Gruß Frank Das ist meine Meinung, die kann jeder wissen, braucht aber niemand teilen. Und es liegt mir fern jemanden zu verletzen. | ||||
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