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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Gaffen extrem | 155 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 831849 | ||
Datum | 19.07.2017 16:33 MSG-Nr: [ 831849 ] | 11787 x gelesen | ||
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Geschrieben von Thomas M. und eine Strafe eingeführt wird die es rechtfertigt den Arbeitsaufwand im Büro auf sich zu nehmen. In RLP ist ein Bußgeld BIS ZU 10.000 möglich. Damit sollte man den Aufwand decken können. Problem ist der Nachweis. Da gibt es aber bereits Vorstöße, bei Rettungsgassen z.b." hier die Halterhaftung (wie bei Parkverstößen) einzuführen. Dies ist meine Meinung. | ||||
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