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Rubrik | Einsatz | zurück | ||
Thema | Rettungsgasse | 121 Beiträge | ||
Autor | Tim 8B., St. Ingbert / Saarland | 831879 | ||
Datum | 20.07.2017 11:00 MSG-Nr: [ 831879 ] | 6048 x gelesen | ||
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Korrektur: Der Regelsatz liegt laut der aktuellen BKatV bei 200 und 1 Monat (Tatbestand 83.3), vermutlich hat hier die Redaktion 1 und 1 zusammengezählt. Wobei bei einer vorsätzlichen Verwirklichung des Tatbestandes der Regelsatz zu verdoppeln wäre. Es entspricht der Lebenserfahrung, dass mit der Entstehung eines Brandes praktisch jederzeit gerechnet werden muss. Der Umstand, dass in vielen Gebäuden jahrzehntelang kein Brand ausbricht, beweist nicht, dass keine Gefahr besteht, sondern stellt für die Betroffenen ein Glücksfall dar, mit dessen Ende jederzeit gerechnet werden muss. OVG Münster, AZ 10 A 363/86 vom 11.12.1987 | ||||
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