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Rubrik | pers. Ausrüstung | zurück | ||
Thema | PSA zur Vegetationsbrandbekämpfung # | 58 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 831899 | ||
Datum | 20.07.2017 16:04 MSG-Nr: [ 831899 ] | 4199 x gelesen | ||
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Vorschrift *stöhn* Es gibt sowohl das Arbeitschutzgesetz als auch den Stand der Technik. Da kennen in Deiner Wehr die Verantwortlichen vermutlich weder das Eine noch das Andere. Durch eine Gefährdungsbeurteilung sind die relevanten Gefährungen zu ermittelnund darauf aufbauend die erforderlichen Schutzmaßnahmen nach der STOP-Systematik umzusetzten. P steht für Persönliche Schutzausrüstung. P sieht im Innenangriff daher zwangsläufig anders als als beim kleinen Vegetationsbrand.... Und das gehirnlose Vorlesen von irgendwelchen Vorschriften ohne auch nur ansatzweise deren Hintergründe und Randbedingungen zu kennen hilft nicht weiter. Da bei Dir die Führung hier wohl Defizite hat gibt es nur zwei Möglichkeiten: a) Die Führung nimmt Nachhilfeunterricht im Bereich Arbeitsschutz (man kann mich dazu auch mieten... ich bin da im besten Sinne käuflich) :-) b) die Führung will nicht dazulernen - dann soll sie in HUPF1 selber den Vegetationsbrand löschen - hast du halt den Piepser nicht gehört.... Mancher Lernerffekt setzt nur in Verbindung mit selbst erlittenem Leid ein.... ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen Geändert von Volker L. [20.07.17 16:08] Grund: = nur für angemeldete User sichtbar = | ||||
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