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Rettungsdienst
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
Themakomische Rechtsauffassung: Arbeiten am Feuerwehrhaus kein Feuerwehrdienst?16 Beiträge
AutorVolk8er 8C., Trier / RLP832186
Datum26.07.2017 20:05      MSG-Nr: [ 832186 ]2311 x gelesen
Infos:
  • 26.07.17 Abbrucharbeiten am Feuerwehrgerätehaus können im Einzelfall Feuerwehrdienst sein

  • Es geht wohl eher darum das die Feuerwehr das überhaupt selbst machen muss und dies als selbstverständlich angesehen wird.
    Ich hab schon gesagt. Ich bin als Feuerwehrmann verpflichtet und nicht als Putzfrau und Gärtner.
    bei uns ist das darin gegipfelt, das mir vor Jahren von der Stadtverwaltung 1 Karton EW-Handschuhe ( Die Verwaltung hat die, durch den RD Schrankweise gelagert) verweigert wurde und es von uns verlangt wurde morgens bis 7 Uhr vor dem Gerätehaus auf dem Gehweg den Schnee zu räumen. Das macht mittlerweile, nachdem man sich mal die Satzung durchgelesen hat und klar wurde wer verantwortlich ist im Schadenfall, eine Privatfirma. Aber nur auf den öffentlichen Bereichen. Wir mussten früher sogar die Mülltonnen selbst bezahlen.

    Dies ist meine Meinung.

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     26.07.2017 17:46 Jürg7en 7M., Weinstadt
     26.07.2017 18:29 Thom7as 7H., Dornstadt
     26.07.2017 19:00 Jako7b T7., Bischheim  
     26.07.2017 19:20 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     26.07.2017 20:05 Volk7er 7C., Trier
     26.07.2017 21:51 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     26.07.2017 20:09 Volk7er 7L., Erlangen
     26.07.2017 20:17 Volk7er 7C., Trier
     26.07.2017 20:31 Mart7in 7D., Dinslaken
     26.07.2017 21:19 Volk7er 7C., Trier
     27.07.2017 00:10 Thom7as 7M., Menden/ Sauerland
     26.07.2017 22:06 Seba7sti7an 7K., Grafschaft
     02.08.2017 23:10 Thom7as 7E., Nettetal
     02.08.2017 23:59 Volk7er 7C., Trier
     03.08.2017 14:10 Mari7o-A7lex7and7er 7L., Jüchen
     27.07.2017 06:31 Alex7and7er 7H., Bürstadt

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