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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | komische Rechtsauffassung: Arbeiten am Feuerwehrhaus kein Feuerwehrdienst? | 16 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 832188 | ||
Datum | 26.07.2017 20:09 MSG-Nr: [ 832188 ] | 2294 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Feuerwehrdienst ist das, was im Feuerwehrgesetz steht: also Menschenrettung, Brandbekämpfung, Tierrettung, THL.... und damit auch die Tätigkeiten die als Ausbildung /Übung hierfür erforderlich sind, um diese Aufgabe erfüllen zu können. Umbau- Eigenbau- und Hausmeistertätigkeiten an der Wache/Gerätehaus stehen nicht im Feuerwehrgesetz. Damit käme ich erst gar nicht auf den Gedanken, solche Tätigkeiten als Bestandteil des Feuerwehrdienstes zu sehen. ..natürlich gebe ich hier nur meine ganz persönliche Meinung kund... | ||||
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