Rubrik | Recht + Feuerwehr |
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Thema | komische Rechtsauffassung: Arbeiten am Feuerwehrhaus kein Feuerwehrdienst? | 16 Beiträge |
Autor | Volk8er 8C., Trier / RLP | 832189 |
Datum | 26.07.2017 20:17 MSG-Nr: [ 832189 ] | 2226 x gelesen |
Infos: | 26.07.17 Abbrucharbeiten am Feuerwehrgerätehaus können im Einzelfall Feuerwehrdienst sein
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Stadtfeuerwehrinspekteur (RLP)
Das sowas überhaupt vor Gericht muss.
Wir haben in 1999/2000 auch unser Gerätehaus in Eigenleistung gebaut (bis auf Rohbau, Dachstuhl, Gas, Putz und Gussasphalt).
inkl. selbst durchgeführter Planung, Kostenkontrolle und Ausschreibung. In dem Jahr bin ich auf ~500 Stunden gekommen (die Stunden danach haben wir nicht mehr Dokumentiert). Das Haus ist unser ganzer stolz.
Aber ehrlich: Heute würde ich der Stadt den Vogel zeigen.
Das Versicherungsschutz besteht stand nie außer Frage. Grundsatz: Dienst = Versichert.
Und in unserem Dienstplan, den der SFI genehmigen muss, ist viel aufgeführt. alleine schon wegen der Versicherungsfrage damit hinterher keiner sagen kann bei Verwaltung man habe von nix gewusst.
Dies ist meine Meinung.
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