News | Newsletter | Einsätze | Feuerwehr-Markt | Fahrzeug-Markt | Fahrzeuge | Industrie-News | BOS-Firmen | TV-Tipps | Job-Börse |
Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | komische Rechtsauffassung: Arbeiten am Feuerwehrhaus kein Feuerwehrdienst? | 16 Beiträge | ||
Autor | Alex8and8er 8H., Bürstadt / Hessen | 832196 | ||
Datum | 27.07.2017 06:31 MSG-Nr: [ 832196 ] | 1804 x gelesen | ||
Infos: | ||||
Lustig finde ich daran eigentlich, dass die Heilbehandlungskosten ohne zu murren von der kommunalen Unfallversicherung gezahlt wurden. Der Vorgang von seitens der Versicherung also "akzeptiert" wurde, aber die Gemeinde sich quer stellt. Sollte der WeFü oder sein Stellv. allerdings irgendwann mal eine Rund-info ausgegeben haben, dass man sich am Bau des neuen Gerätehauses beteiligt ist das auch Feuerwehrdienst. Zumindest wenn auf dem Dienstplan "Änderungen vorbehalten" oder ähnliches steht. Selbe Problematik hatten wir 2007 beim Um- und Anbau auch. Ich schreibe grundsätzlich als Privatperson. | ||||
<< [Master] | antworten | |||
flache Ansicht | Beitrag merken | alle Beiträge als gelesen markieren | ||
|
|